Hierfür gibt es verschiedene Gründe.
a) Der Stoff führt zu einer Vergiftung der Biologie.
In der Kleinkläranlage bildet sich eine biologisch, chemische Symbiose aus verschiedenen mikrobiologischen Stoffen und Lebewesen. Der ideale pH Wert für ein gesundes, biologisches
Milieu ist zwischen 6,5 und 7 (leicht säuerlich) Die Einleitung mancher Stoffe können den pH Wert verändern oder gar zu einen Tötung der Mikroorganismen führen. Hierdurch kann der
biologische Prozess aus dem Gleichgewicht gebracht werden oder diesen sogar vollständig zerstören. (z.B. Desinfektionsmittel, Chlor…)
b) Der Stoff führt zu einer Verstopfung der Abwasserrohre und der Kleinkläranlage.
Die häufigste Störung an Kleinkläranlagen und Abwasserbehandlungsanlagen sind Verstopfungen. Putzlappen, Katzenstreu, Hygieneartikel, Friteusenfett, Küchenrollen und reisfestes und/
oder feuchtes Toilettenpapier führen am häufigsten zu Verstopfungen. Die Stoffe lagern sich in den Rohren und Überläufen ab und können zu einem vollständigen Ausfall der Anlage
führen. Dieses kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass das Abwasser aus dem Haus nicht mehr abgeleitet werden kann. In diesen Fällen muss die gesamte Vorklärung (Speicher) durch
die Gemeinde geleert werden. Im Anschluss muss die Anlage und die Rohre (Zu-, Ab-, und Überlaufleitungen) auf Ablagerungen überprüft und gesäubert werden.
c) Der Stoff/ Mengen führt zu einer Überlastung der Anlage.
Bei der Überlassung der Anlage gibt es zwei Varianten.
1.) Die hydraulische Überlastung:
Die Kleinkläranlage ist auf eine Wassermenge von 150 Liter Wasser pro Person und Tag ausgelegt.
Personen (EW) | Tägliche Wassermenge
- 4 EW | 600 Liter (0,60 m³)
- 6 EW | 900 Liter (0,90 m³)
- 8 EW | 1200 Liter (1,2m³)
- 12 EW | 1800 Liter (1,80 m³)
Bei einer hydraulischen Überlastung verkürzen sich die Verweilzeiten (Aufenthaltszeiten) in der Anlage. Hierdurch können bestimmte biologische und hydraulische Prozesse verkürzt oder
unterbrochen werden. Diese Überlastung kann zu Überschreitung der zulässigen Einleitungswerte führen. Des Weiteren können Sedimente (Schlammablagerungen) ausgespült werden. Bei einer
nachgeschalteten Versickerungsanlage nach DIN 4261-5 können zusätzlich Schäden auftreten.
2.) Die biologische Überlastung:
Von einer biologischen Überlastung spricht man, wenn die Zulaufkonzentration im Abwasser über dem zulässigen Wert liegt. Die zulässige Zulaufkonzentration bei häuslichem Abwasser
beträgt 60 Gramm BSB5 je Person und Tag.
Personen (EW) | Tägliche Zulaufkonzentration
- 4 EW | 240 g BSB5 ( 0,24 Kg)
- 6 EW | 360 g BSB5 ( 0,36 Kg)
- 8 EW | 480 g BSB5 ( 0,48 Kg)
- 12 EW | 720 g BSB5 ( 0,72 Kg)
Vereinfacht ausgedrückt ist das so: „Die Bakterien fressen eine bestimmte Menge an Abwasserinhaltsstoffen täglich auf. Wenn sie satt sind stellen sie das Fressen ein“ In diesem Fall
ist also ein Nahrungsüberangebot vorhanden. Diese Überlastung kann zu Überschreitung der zulässigen Einleitungswerte führen. Des Weiteren können Sedimente (Schlammablagerungen)
ausgespült werden. Bei einer nachgeschalteten Versickerungsanlage nach DIN 4261-5 können zusätzlich Schäden auftreten.
d) Der Stoff kann zu einer Verletzung der Wartungsmitarbeiter führen.
Rasierklingen, Spritzennadeln, Einwegrasierer usw. dürfen nicht ins Abwasser gegeben werden weil sich bei Wartungsarbeiten Mitarbeiter verletzen können.